Reglement Filmeinreichung Student Award 2025

Jeder Dokumentarfilm, der für den Student Award 2025 eingereicht wird, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:


1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Für die Einreichung zugelassen sind ausschließlich Studierende der Partnerhochschulen des DOK.fest München.

 

  • Der Student Award kann Filme jeder Länge nominieren. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
  • Das Datum der Fertigstellung liegt nach dem 01. Januar 2024.
  • Bis zur Aufführung beim Festival darf der eingereichte Film weder in Deutschland regulär im Kino ausgewertet, noch in einem öffentlich rechtlichen oder einem frei empfangbaren privaten Sender ausgestrahlt worden sein. Des Weiteren sind Filme, die auf frei zugänglichen Internetplattformen verfügbar sind, vom Festival ausgeschlossen. Im Einzelfall obliegt die Entscheidung über die Zulassung der Festivalleitung.
  • Der Film muss bis zum 16. Dezember 2024 über das Onlineformular eingereicht werden (weitere Infos dazu s. Punkt 8).

 

  1. 2. Keine Gebühren

Einreichungen für den Student Award sind für die teilnehmenden Hochschulen von der Zahlung der Einreichgebühr befreit.

 

  1. 3. Sprachfassungen

Für den Sichtungsprozess sind englische oder deutsche Untertitel erforderlich. Eine Ausnahme besteht bei Einreichungen in französischer und spanischer Sprache. Bei der Einladung Ihres Filmes zum Festival sind deutsche oder englische Untertitel obligatorisch. Wird Ihr Film für einen der Wettbewerbe ausgewählt, sind englische Untertitel zur Jurysichtung vorausgesetzt.

 

  1. 4. Programmierung / Auswahl

Alle Programmentscheidungen werden von unserem Auswahlgremium getroffen. In letzter Instanz nimmt die Programmleitung die Filmauswahl und die Reihenzuweisung vor. Premieren werden auch außerhalb der Wettbewerbe bevorzugt.

 

  1. 5. Rechtseinräumung, Rechtegarantie und Freistellung

Mit der Einreichung des Filmes garantieren Sie, der*die alleinige Inhaber*in sämtlicher Rechte des Werkes zu sein. Das umfasst die Persönlichkeitsrechte, die Urheberrechte sowie die Leistungsschutzrechte aller in dem Film vorkommenden Personen und an der Herstellung des Films Beteiligter sowie die Rechte sonstiger Dritter. Die Vorführrechte des Filmes und des Trailers, das Recht zur Verbreitung des Pressematerials sind dem DOK.fest München im Falle der Auswahl Ihres Filmes temporär einzuräumen. Dasselbe gilt für die Übertragung der Rechte für die Präsentation des Films auf der digitalen Leinwand.

Mit der Mitteilung über die Auswahl des Filmes räumen Sie diese Rechte dem DOK.fest München ein, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Sie stellen das DOK.fest München von jedweden Ansprüchen Dritter in Zusammenhang mit den in Ziffer 4 Abs.1 genannten Rechten einschließlich der angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung wie insbesondere Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren frei.

 

  1. 6. Werbung / Promotion

Sollte Ihr Film für das Programm ausgewählt werden, benötigen wir unmittelbar nach der Zusage Presse- und Fotomaterial. Mit der Anerkennung des Reglements versichern Sie, dass Sie das Material (Online Download-Link, Fotos, Texte, Trailer) dem Festival für die Pressearbeit und zu Werbezwecken in unseren Printmaterialien, auf unserer Website sowie auf unseren Social Media Kanälen im Rahmen des DOK.fest München zur Verfügung stellen. Gleichermaßen stimmen Sie zu, dass das DOK.fest München Filmausschnitte von bis zu drei Minuten im Rahmen der Festivalberichterstattung auf der Website verwenden darf. Mit Ihrer Zusage gewähren Sie dem DOK.fest München, Fotos sowie Trailer auch an ausgewählte Partner zu Promotionszwecken weiterzugeben.

  1. Zur Darstellung unserer jeweiligen Festivaledition auf der Website stimmen Sie der Verweildauer des Fotomaterials in unserem Archiv zu.

 

  1. 7. Vorführformate

  1. Folgende Vorführformate werden benötigt:

    • DCI compliant Digital Cinema Package DCP
    • ProRes File 4.2.2 HQ (Tonformat 5.1) bzw. ein H.264-File

 

  1. 8. Schritte zur Filmeinreichung

Die Filmeinreichung erfolgt über unsere Website unter dem Menüpunkt „Mein Konto.

  • Wenn Sie erstmals einen Film bei uns anmelden und noch kein User-Konto bei uns besitzen, registrieren Sie sich bitte hier, indem Sie ein Konto einrichten.
  • Verfügen Sie bereits über ein Konto, können Sie sich jederzeit auf unserer Website einloggen und einen neuen Film anmelden. Für den Fall, dass Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie ein neues über unser System anfordern.
  • Um über das Onlineformular einzureichen, wählen Sie nach dem Login unter „Ihr persönlicher Bereich” die Kachel „Filme einreichen und verwalten” aus. Über den Button "Film einreichen" (oben rechts) können Sie Ihre Einreichung beginnen.

Für die kostenfreie Einreichung für den Student Award wählen Sie bitte unter „Anmeldung für“ die Sektion „Student Award“ aus.

Füllen Sie das Onlineformular bitte vollständig (inklusive Online Screening-Link – Rohschnitt ausreichend) aus. Bitte tragen Sie korrekte und möglichst vollständige Angaben zu dem eingereichten Film ein, denn bei Auswahl des Films für unser Programm arbeiten wir mit den von Ihnen eingetragenen Informationen. Die Angaben werden in unser Programmheft sowie auf unsere Website übernommen.

Nach Eingang Ihrer Filmeinreichung erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die von Ihnen bei der Online-Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Einreichungen, die unvollständig sind oder die genannten Kriterien nicht erfüllen, gelten als abgelehnt und werden nicht gesichtet.

Senden Sie uns vorerst bitte noch keine digitalen Fotos, keine Trailer oder Transkripte zu. Wird Ihr Film ausgewählt, fordern wir dieses Material bei Ihnen an. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eingesandtes Printmaterial leider nicht zurückgesendet werden kann.

 

9. Screening Fees

Das DOK.fest München zahlt Screening Fees, sowohl für die Präsentation in den Kinos, als auch zusätzlich auf der digitalen Leinwand. Die Screening Fee wird in Absprache mit den Rechteinhaber*innen vereinbart – unter Berücksichtigung einer bestmöglichen Präsentation der Festivalfilme liegt unser Augenmerk auf der Einladung der Filmemacher*innen und der dazugehörigen (anteiligen) Erstattung von Reise- bzw. Hotelkosten. Daneben besteht die Möglichkeit, in verschiedenen Reihenübergreifenden Wettbewerbsreihen (DOK.fest-Preis der SOS Kinderdörfer weltweit, Deutscher Dokumentarfilm-Musikpreis, VFF Dokumentarfilm-Produktionspreis) einen Preis zu gewinnen. Ansprüche auf Kostenübernahme oder auf eine andere Form der Vergütung bestehen nicht.

 

  1. 10. Geltung dieser Teilnahmebedingungen

Mit Abschluss der Registrierung auf dem Onlineformular erkennen Sie die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle aktuellen Filmeinreichungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Abweichende Bedingungen erkennt das DOK.fest München selbst bei deren Kenntnis nicht an, es sei denn, das DOK.fest München hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

  1. 11. Gerichtsstand, Geltung deutschen Rechts

Als Gerichtsstand wird soweit zulässig München vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

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